Maklerwechsel
Maklervertrag kündigen: was Sie wissen müssen.
Manchmal läuft es nicht. Der Makler antwortet spät, Besichtigungen verlaufen ins Leere, der Preis stimmt nicht. Wer wechseln möchte, muss die Spielregeln kennen, um Provisionsstreit zu vermeiden und sauber neu zu starten.
6 Min. Lesedauer · Immobilien Roller, Mai 2026
Kann ich einen Maklervertrag kündigen?
Ja, abhängig von Vertragsart und Laufzeit. Wichtig ist, die Fristen einzuhalten und Provisionsansprüche des bisherigen Maklers zu vermeiden, etwa für von ihm nachweislich vermittelte Interessenten.
01 · Häufige Gründe
Warum Eigentümer den Makler wechseln.
Zu wenige Besichtigungen
Das Objekt hängt seit Wochen im Netz. Anfragen kommen kaum, Besichtigungen noch weniger. Ein Zeichen, dass Preis oder Vermarktung nicht stimmen.
Schlechte Erreichbarkeit
Rückrufe fehlen. E-Mails werden nicht beantwortet. Der Eigentümer erfährt nichts über den Stand der Vermarktung, und hat das Gefühl, vergessen zu werden.
Falscher Einstiegspreis
Der Makler hat den Preis zu hoch angesetzt, um den Auftrag zu gewinnen, und jetzt zieht sich der Verkauf. Ein klassischer Fehler mit direkten Folgen: Preisreduktionen später kosten Vertrauen und Geld.
Keine lokale Marktkenntnis
Standardexposé, falsche Käufergruppe angesprochen, keine Einschätzung der Mikrolage. Käufer in München wissen, was einen Straßenzug vom nächsten unterscheidet, und der Makler offenbar nicht.
02 · Vertragstypen
Welchen Vertrag haben Sie unterschrieben?
Die Kündigung hängt davon ab, was im Vertrag steht. Die zwei häufigsten Vertragsformen in der Praxis:
Typ I
Einfacher Maklerauftrag
Der häufigste Fall bei privaten Eigentümern. Kein Exklusivrecht für den Makler, keine feste Laufzeit. Sie können parallel mit anderen Maklern zusammenarbeiten oder selbst verkaufen. Kündigung ist jederzeit möglich, formlos, aber besser schriftlich.
· Kündigung: jederzeit
· Provision: nur bei Nachweis durch diesen Makler
· Risiko: gering
Typ II · Achtung
Qualifizierter Alleinauftrag
Schriftlicher Vertrag mit Exklusivrecht für den Makler, oft 3-6 Monate Mindestlaufzeit. Sie dürfen weder selbst verkaufen noch einen anderen Makler beauftragen. Kündigung vor Ablauf ist nur bei schwerem Vertragsbruch des Maklers möglich (z.B. unterlassene Vermarktung, nachweisliche Pflichtverletzung).
· Kündigung: nur bei Pflichtverletzung oder Laufzeitende
· Provision: auch bei Privatverkauf möglich
· Risiko: mittel bis hoch, Vertrag genau prüfen
03 · Vorgehen
So kündigen Sie richtig.
-
I
Vertrag prüfen
Lesen Sie den Maklervertrag vollständig. Notieren Sie Laufzeit, Kündigungsfristen und etwaige Restprovisions-Klauseln.
-
II
Schriftlich kündigen
Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Formulieren Sie klar: Vertragspartner, Datum, Auftragsnummer, Wirksamkeitsdatum. Kein formloses WhatsApp.
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III
Inserate deaktivieren lassen
Fordern Sie den Makler auf, alle Inserate sofort zu deaktivieren. Bestätigung schriftlich einholen. Portale (ImmoScout24, Immowelt) können Sie auch direkt informieren.
-
IV
Interessentenliste sichern
Lassen Sie sich die Liste aller Interessenten aushändigen, die der Makler kontaktiert hat. Das schützt Sie vor späteren Provisionsansprüchen, wenn ein dieser Interessenten über Sie kauft.
04 · Neuanfang
Was beim nächsten Makler anders sein sollte.
Ein Maklerwechsel ist keine Niederlage, es ist eine Entscheidung für Ihren Verkaufserfolg. Worauf Sie beim nächsten Makler achten sollten:
I
Lokale Marktkenntnis
Der Makler sollte Ihnen ohne nachschlagen sagen können, was vergleichbare Objekte in Ihrer Straße oder Ihrem Quartier zuletzt erzielt haben.
II
Realistischer Einstiegspreis
Wer Ihnen einen unrealistisch hohen Preis verspricht, um den Auftrag zu gewinnen, wird ihn später reduzieren müssen, zu Ihrem Nachteil. Fragen Sie: Auf welcher Datenbasis beruht diese Einschätzung?
III
Klar dokumentierter Prozess
Ein guter Makler erklärt Ihnen vor Beginn, was wann passiert, Zeitplan, Kommunikationsrhythmus, Besichtigungskoordination. Wenn das fehlt, fehlt auch der Plan.
Zweitmeinung
Schlechte Erfahrung gemacht? Ich schaue es mir ehrlich an.
Ich erkläre Ihnen, was beim letzten Versuch gelaufen ist, und ob und wie es besser gehen kann. Kein Druck, kein Verkaufsgespräch.
07 · FAQ
Häufige Fragen.
Kann ich einen Maklervertrag ohne Grund kündigen?
Einen einfachen Maklerauftrag können Sie als Eigentümer grundsätzlich jederzeit widerrufen, das Maklerrecht ist kein Dienstvertrag mit fester Laufzeit. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag mit schriftlicher Laufzeit gelten die vereinbarten Fristen. Lesen Sie den Vertrag genau: Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart? Gibt es eine Klausel zur Restprovision? Diese Punkte entscheiden.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem Auftrag und qualifiziertem Alleinauftrag?
Ein einfacher Maklerauftrag erlaubt Ihnen, parallel mit anderen Maklern oder selbst zu verkaufen. Der qualifizierte Alleinauftrag verpflichtet Sie, ausschließlich über diesen Makler zu verkaufen, auch keinen Privatverkauf. Er schützt den Makler stärker und enthält meistens eine Laufzeit (oft 3-6 Monate). Prüfen Sie, was Sie unterschrieben haben.
Muss ich dem alten Makler Provision zahlen, wenn ich danach mit einem neuen verkaufe?
Nein, wenn der neue Makler unabhängig vom alten einen Käufer vermittelt. Problematisch wird es, wenn ein Interessent, den der alte Makler nachweislich akquiriert hat, später über den neuen Makler kauft. Dann kann Doppelprovision entstehen. Dokumentieren Sie daher genau, welche Interessenten von welchem Makler stammen.
Was tun, wenn der alte Makler den Auftrag nicht bestätigt?
Kündigen Sie schriftlich per Einschreiben und bewahren Sie den Rückschein auf. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Auftragsbeendigung. Teilen Sie dem alten Makler mit, dass Sie ab einem konkreten Datum nicht mehr für ihn tätig sein dürfen. Dokumentation schützt Sie vor späteren Provisionsansprüchen.
Was ist, wenn das Objekt schon auf ImmoScout oder anderen Portalen steht?
Sie können den alten Makler auffordern, die Inserate zu deaktivieren. Er ist dazu verpflichtet, sobald kein gültiger Auftrag mehr besteht. Tut er es nicht, können Sie die Portale selbst kontaktieren und nachweisen, dass der Vertrag beendet ist.
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