Ratgeber · Provision
Maklerprovision in Bayern 2026: Höhe, Bestellerprinzip, Fälligkeit
Wer eine Immobilie in München oder im Umland verkauft, fragt früh nach der Maklerprovision. Wie hoch ist sie? Wer zahlt was? Wann wird sie fällig? Dieser Leitfaden gibt klare Antworten, ohne Floskeln.
Lesedauer: ca. 6 Minuten · Stand: April 2026
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?
Üblich sind in Bayern rund 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer je Seite. Seit der gesetzlichen Teilungsregel von 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision bei Wohnimmobilien in der Regel hälftig.
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Quelle: Bestellerprinzip, § 656c/d BGB
Die kurze Antwort: 7,14 Prozent, geteilt
In Bayern beträgt die marktübliche Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit dem Bestellerprinzip wird diese Provision typischerweise zwischen Verkäufer und Käufer geteilt, also jeweils 3,57 Prozent inkl. MwSt.
Beispielkalkulation: Bei einem Kaufpreis von 1.200.000 EUR ergeben sich 85.680 EUR Gesamtprovision. Verkäufer und Käufer zahlen je 42.840 EUR. Konkrete Konditionen werden vor jedem Mandat individuell vereinbart.
Was hat sich seit dem Bestellerprinzip geändert?
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten (§§ 656a-656d BGB) am 23. Dezember 2020 hat sich die Lage für Verkäufer wesentlich geändert. Vor dem Bestellerprinzip war es in Bayern üblich, die volle Provision dem Käufer aufzuerlegen. Das ist heute nicht mehr zulässig.
Die Kernregelung: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision zahlen. Eine vollständige Abwälzung auf den anderen Vertragspartner ist gesetzlich ausgeschlossen. Vereinbarungen, die diese Regel umgehen, sind unwirksam.
Wer beauftragt, wer zahlt?
In der Praxis sind drei Konstellationen üblich:
- Verkäufer beauftragt den Makler: Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision typischerweise hälftig, je 3,57 Prozent inkl. MwSt.
- Käufer beauftragt den Makler (Suchauftrag): Käufer zahlt mindestens die Hälfte, die andere Hälfte wird mit dem Verkäufer ausverhandelt.
- Doppeltätigkeit: Der Makler ist sowohl für Verkäufer als auch Käufer tätig. Das ist zulässig und in Bayern gängig, die Provision wird vertraglich aufgeteilt.
Wichtig: Die Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Provisionsvereinbarungen sind seit dem Bestellerprinzip nicht mehr ausreichend.
Wann wird die Provision fällig?
Die Provision wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig, also mit der Beurkundung beim Notar. Erst dann ist der Erfolg eingetreten, der die Provisionspflicht auslöst. Vorher entstehen keine Zahlungsansprüche.
Eine Ausnahme: Wenn ein Käufer nach erfolgreicher Vermittlung den Vertrag grundlos abbricht und der Verkäufer dadurch einen ähnlichen Preis bei einem anderen Käufer nicht mehr erzielt, kann unter engen Voraussetzungen ein Schadensersatz fällig werden. Diese Konstellation ist in der Praxis selten.
Verhandelbar oder fix?
Die Provisionshöhe ist gesetzlich nicht festgelegt. 7,14 Prozent ist marktüblich, aber nicht zwingend. In bestimmten Konstellationen sind individuelle Vereinbarungen sinnvoll und üblich:
- Großvolumige Objekte ab 2 Mio. EUR: Hier kann eine reduzierte Prozentsatzregelung wirtschaftlich sein.
- Off-Market-Verkäufe mit hoher Verkaufschance: Aufwand und Risiko sind kalkulierbarer, was Spielraum schafft.
- Mehrfachmandate: Wer mehrere Objekte gleichzeitig verkauft, kann oft günstigere Konditionen aushandeln.
- Erbobjekte und Pflichtverkäufe: Bei klar definierter Käufergruppe kann die Provision angepasst werden.
Was nicht verhandelbar ist: Die Mindesthälfte beim Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt, zahlt zwingend mindestens 50 Prozent.
Was bekommen Sie für die Provision?
Die Provision deckt einen vollständigen Verkaufsprozess ab. Bei Immobilien Roller umfasst das:
- Bewertung auf Basis lokaler Vergleichsdaten und persönlicher Vor-Ort-Begehung
- Beschaffung der Unterlagen, Grundbuchauszug, Bedarfsausweis, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung
- Professionelle Fotografie und Exposé-Erstellung
- Vermarktung auf passenden Plattformen oder im Off-Market-Kanal
- Käufervorqualifizierung inkl. Bonitätsprüfung
- Besichtigungen und Verhandlungsführung
- Notarvorbereitung, Beurkundung, Schlüsselübergabe
Bewertung und Erstgespräch sind kostenfrei und unverbindlich. Provision fällt erst mit erfolgreichem Verkauf an.
Maklerprovision steuerlich absetzbar?
Bei reinen Privatverkäufen ist die Provision nicht als Werbungskosten absetzbar. In folgenden Sonderfällen sieht es anders aus:
- Vermietete Immobilie: Provision kann als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung berücksichtigt werden.
- Spekulationsgewinn-Steuerung: Provision mindert den Veräußerungsgewinn und damit die Spekulationssteuer (siehe Spekulationssteuer).
- Geschäftliche Veräußerung: Provision ist Betriebsausgabe.
Eine konkrete Beurteilung übernimmt Ihr Steuerberater, ich kann auf Wunsch Belege strukturiert für die Steuererklärung aufbereiten.
Provision sparen, geht das?
Die häufigste Frage. Die ehrliche Antwort: Provision lässt sich technisch sparen, indem Sie ohne Makler verkaufen. Wirtschaftlich rechnet sich das selten, die fünf häufigsten Gründe:
- Falscher Marktstart-Preis kostet typisch 5 bis 15 Prozent vom Kaufpreis. Bei einem Münchner Haus für 1,2 Mio. EUR sind das 60.000 bis 180.000 EUR.
- Unvollständige Unterlagen verzögern Verhandlungen und schwächen die Verhandlungsposition.
- Falsche Käuferansprache führt zu vielen Anfragen, aber wenig qualifizierten Käufern.
- Verhandlungsroutine fehlt, Käufer mit Routine drücken den Preis um 2 bis 8 Prozent.
- Notar- und Vertragsfallen führen zu Streit nach dem Verkauf, der Kosten und Nerven kostet.
Wer Erfahrung hat, klare Käuferansprache versteht und die Unterlagen souverän aufbereitet, kann ohne Makler verkaufen. Für die meisten Privatverkäufer rechnet sich der Makler, vor allem in einem hochpreisigen Markt wie München.
Hinweis · Keine Finanzberatung
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Bankberatung. Konditionen, Zinssätze und Berechnungsmethoden sind banken- und einzelfallabhängig. Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater oder einem unabhängigen Finanzdienstleister.
07 · FAQ
Häufige Fragen zur Maklerprovision in Bayern
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern aktuell?
In Bayern liegt die übliche Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien bei 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis. Seit dem Bestellerprinzip (§ 656c BGB) wird diese Provision in der Regel zur Hälfte vom Verkäufer und zur Hälfte vom Käufer getragen, also je 3,57 Prozent inkl. MwSt.
Was bedeutet das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf?
Seit Dezember 2020 (§§ 656a-656d BGB) gilt: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision zahlen. Der andere Teil kann auf den Vertragspartner abgewälzt werden, aber nur in derselben Höhe und nur, wenn beide Parteien dies vertraglich vereinbaren. Eine einseitige Abwälzung der gesamten Provision auf den Käufer ist seither unwirksam.
Kann der Makler die Provision frei verhandeln?
Ja, die Provisionshöhe ist gesetzlich nicht festgelegt. 7,14 Prozent inkl. MwSt. ist die marktübliche Praxis in Bayern. In bestimmten Konstellationen, größere Objekte, mehrere Mandate, sehr schnell verkaufbare Objekte, sind individuelle Vereinbarungen möglich. Entscheidend ist die schriftliche Festlegung im Maklervertrag.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Provision wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig, nicht bereits mit dem Beauftragen oder der ersten Besichtigung. Erfolg ist die Voraussetzung. Wenn der Verkauf nicht zustande kommt, entsteht keine Provisionspflicht, außer in seltenen Ausnahmefällen wie nachweislich grundlosem Vertragsabbruch.
Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?
Bei reinen Privatverkäufen nein. Wenn die Immobilie vermietet war oder wird, kann die Provision unter Umständen als Werbungskosten oder Anschaffungsnebenkosten geltend gemacht werden. Bei Verkauf im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit ist die Provision Betriebsausgabe. Eine konkrete Beurteilung übernimmt der Steuerberater.
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