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Tool · Erbschaftsteuer-Rechner

Erbschaftsteuer beim Immobilien-Erbe: schnell schätzen.

Indikation in 2 Minuten. Berücksichtigt Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad, Familienheim-Befreiung und Vermietungsabschlag. Kostenfrei, ohne Anmeldung. Ersetzt keine Steuerberatung.


Ihre Eckdaten

Familienheim-Befreiung Wurde die Immobilie vom Erblasser selbst bewohnt UND erbt der jetzige Eigennutzer (Ehegatte, Kind) und nutzt sie 10 Jahre selbst weiter?
Vermietete Wohnimmobilie War die Immobilie zum Stichtag vermietet (Wohnnutzung)? Dann 10 % Bewertungsabschlag.

07 · FAQ

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer auf Immobilien

Welche Freibeträge gelten beim Erben einer Immobilie?

Persönliche Freibeträge nach §16 ErbStG: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner 500.000 EUR, Kinder/Stiefkinder/Enkel als Kinder verstorbener Elternteile 400.000 EUR, Enkel mit lebenden Eltern 200.000 EUR, Eltern und Großeltern bei Erbschaft (nicht Schenkung) 100.000 EUR, Geschwister/Neffen/Nichten 20.000 EUR, sonstige Erben (auch Lebenspartner ohne eingetragene Partnerschaft) 20.000 EUR. Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Was ist die Familienheim-Befreiung?

Wenn die Immobilie das selbst genutzte Familienheim des Erblassers war, kann sie unter Bedingungen steuerfrei vererbt werden: An Ehegatten ohne Größenbegrenzung, an Kinder bis 200 m² Wohnfläche. Voraussetzung: Erbe nutzt die Immobilie unverzüglich (i.d.R. innerhalb von 6 Monaten) selbst und mindestens 10 Jahre lang weiter. Ausnahme: zwingende Gründe (Pflege, Tod) heben die 10-Jahres-Frist auf.

Wie wird der Wert der Immobilie für die Erbschaftsteuer ermittelt?

Das Finanzamt nutzt das Bewertungsgesetz (BewG), Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren je nach Objekttyp. Der angesetzte Wert kann erheblich vom realen Marktwert abweichen. Ist der BewG-Wert höher als der Marktwert, lohnt sich ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen, das kann Steuern sparen.

Vermietete Wohnimmobilien, gibt es einen Bewertungsabschlag?

Ja. §13d ErbStG: Vermietete Wohnimmobilien werden für die Erbschaftsteuer nur mit 90 % des Verkehrswerts angesetzt, also 10 % Bewertungsabschlag. Voraussetzung: tatsächliche Vermietung zu Wohnzwecken zum Stichtag des Erbfalls. Gewerbevermietung und Selbstnutzung greifen den Abschlag nicht.

Ist der Rechner verbindlich?

Nein. Der Rechner gibt eine Indikation auf Basis der gängigen Steuersätze und Freibeträge nach ErbStG. Sonderfälle wie Schenkungen (anrechenbar auf Freibetrag), Vorerbe/Nacherbe, mehrere Immobilien, Betriebsvermögen oder mehrere Erben mit unterschiedlichen Anteilen werden nicht alle berücksichtigt. Lassen Sie das Ergebnis von einem Steuerberater bestätigen.

Hinweis · Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Vorschriften ändern sich regelmäßig. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Wertindikation

Geerbte Immobilie in München verkaufen?

Ich begleite Erbobjekte diskret, mit Erfahrung in Erbengemeinschaften und Off-Market-Vermarktung. Steuerfragen klärt parallel ein Steuerberater, den ich gerne empfehle.

Antwort innerhalb von 24 h 0172 6202931
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