Tool · Spekulationssteuer-Rechner
Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf: schnell berechnen.
Indikation in 2 Minuten. Berücksichtigt 10-Jahres-Frist, Eigennutzungs-Ausnahme und persönlichen Steuersatz. Kostenfrei, ohne Anmeldung. Ersetzt keine Steuerberatung, gibt aber eine erste Orientierung.
07 · FAQ
Häufige Fragen zur Spekulationssteuer
Wann fällt überhaupt Spekulationssteuer an?
Bei privaten Immobilienverkäufen entsteht steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen (§23 EStG). Außerdem entfällt die Steuer, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorausgegangenen Kalenderjahren ausschließlich selbst bewohnt wurde, auch wenn die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist.
Wie berechnet sich der Veräußerungsgewinn?
Verkaufspreis minus Anschaffungskosten (Kaufpreis + damalige Kaufnebenkosten wie Notar, Grundbuch, Maklerprovision) minus Verkaufskosten (heutige Maklerprovision, Notargebühren, Abwicklungskosten). Hinzu kommen ggf. Modernisierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb (anschaffungsnaher Aufwand), die werden nicht als sofort abzugsfähig anerkannt, sondern den Anschaffungskosten zugerechnet.
Wie hoch ist der Steuersatz auf den Gewinn?
Es gilt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz. Da der Veräußerungsgewinn zum normalen Einkommen zählt, kann das in Spitzenzeiten der Spitzensteuersatz von 42 % oder die Reichensteuer von 45 % sein. Bei niedrigeren Einkommen entsprechend weniger. Plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Ist der Rechner verbindlich?
Nein. Der Rechner gibt eine Indikation auf Basis der gängigen Regeln (10-Jahres-Frist, Eigennutzungs-Ausnahme). Er ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle wie Erbschaft, Schenkung, Grundstücksteilung, gewerblicher Grundstückshandel oder Veräußerung von Anteilen an einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden nicht berücksichtigt. Lassen Sie das Ergebnis von einem Steuerberater bestätigen, bevor Sie verbindlich planen.
Was ist mit geerbten Immobilien?
Bei geerbten Immobilien tritt der Erbe in die steuerliche Position des Erblassers ein, das heißt, die 10-Jahres-Frist läuft ab dem ursprünglichen Anschaffungsdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall. Wenn der Erblasser also bereits über 10 Jahre Eigentümer war, ist der Verkauf direkt nach dem Erbe spekulationssteuerfrei. Mehr dazu im Ratgeber „Haus erben und verkaufen".
Hinweis · Keine Steuerberatung
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Vorschriften ändern sich regelmäßig. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Wertindikation
Verkauf in München konkret planen?
Persönliche Bewertung, klare Strategie, vollständige Unterlagen-Aufbereitung. Bei Steuerfragen vermittle ich an passende Sachverständige, selbst bin ich Makler, kein Steuerberater.