Zum Inhalt springen
Immobilien Roller, zur Startseite

Ratgeber · Recht

Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauch verkaufen

Viele Immobilien sind mit einem lebenslangen Wohnrecht oder einem Nießbrauch belastet, oft nach einer Übertragung innerhalb der Familie. Verkaufen lässt sich auch dann, mit der richtigen Strategie.

Lesedauer: ca. 7 Minuten

Lässt sich eine Immobilie mit Wohnrecht verkaufen?

Ja, eine Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauch ist verkäuflich. Der Käufer übernimmt das im Grundbuch eingetragene Recht. Es mindert aber Preis und Käuferkreis, weil die freie Nutzung eingeschränkt ist. Der Wert des Rechts richtet sich nach Jahreswert und Lebenserwartung der berechtigten Person; oft lohnt eine Ablösung vor dem Verkauf.

Kostenlose Wertindikation anfordern →

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (§ 1093, § 1030 BGB)


Wohnrecht oder Nießbrauch, was ist eingetragen?

Beide Rechte stehen in Abteilung II des Grundbuchs. Das Wohnrecht erlaubt der berechtigten Person das Bewohnen der Immobilie. Der Nießbrauch ist weiter gefasst: Er umfasst auch das Recht, die Immobilie zu vermieten und die Erträge zu behalten. Welches Recht eingetragen ist, entscheidet maßgeblich über den Abschlag beim Verkauf.

Wie stark mindert das Recht den Preis?

Je umfassender das Recht und je jünger die berechtigte Person, desto größer der Abschlag. Ein Nießbrauch zugunsten einer jüngeren Person kann den Wert erheblich drücken, ein Wohnrecht für eine hochbetagte Person weniger stark. Der Käufer kalkuliert mit, wie lange er die Immobilie voraussichtlich nicht frei nutzen kann.

Wie wird der Wert des Rechts berechnet?

Grundlage ist der Jahreswert des Rechts, also die ersparte oder entgangene Miete, multipliziert mit einem Kapitalisierungsfaktor aus der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person. Diese Berechnung nach Bewertungsgesetz liefert den Kapitalwert, der vom unbelasteten Verkehrswert abgezogen wird. So entsteht der realistische Verkaufspreis im belasteten Zustand.

Wer kauft Immobilien mit Wohnrecht?

Die Zielgruppe ist speziell: Kapitalanleger mit langem Atem, die auf die spätere freie Nutzung spekulieren, und Käufer aus dem familiären oder nachbarschaftlichen Umfeld. Diese Käufer akzeptieren das Recht, erwarten dafür aber einen klaren Preisnachlass. Die Vermarktung muss diesen Kreis gezielt ansprechen.

Lohnt sich die Ablösung vor dem Verkauf?

Ist die berechtigte Person einverstanden, kann das Recht gegen eine Abfindung gelöscht werden. Die dann lastenfreie Immobilie erreicht den vollen Markt und einen deutlich höheren Preis. Ob die Preissteigerung die Abfindung übersteigt, lässt sich vorab durchrechnen, häufig ist die Ablösung der wirtschaftlich klügere Weg.

Hinweis · Keine Rechtsberatung

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

07 · FAQ

Häufige Fragen zu Wohnrecht und Nießbrauch

Kann ich eine Immobilie mit eingetragenem Wohnrecht verkaufen?

Ja. Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht oder ein Nießbrauch steht dem Verkauf nicht im Weg. Der Käufer übernimmt die Immobilie mitsamt dem Recht. Das schränkt allerdings den Käuferkreis ein und mindert den Preis, weil der neue Eigentümer die Immobilie nicht frei nutzen kann, solange das Recht besteht.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Ein Wohnrecht erlaubt der berechtigten Person, selbst in der Immobilie zu wohnen. Ein Nießbrauch geht weiter: Die berechtigte Person darf die Immobilie auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Der Nießbrauch ist damit das wirtschaftlich stärkere Recht und mindert den Verkaufswert in der Regel deutlicher als ein reines Wohnrecht.

Wie wird der Wert eines Wohnrechts berechnet?

Der Wert richtet sich nach dem Jahreswert des Rechts (etwa der ersparten oder entgangenen Miete) und der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person, ausgedrückt über einen Kapitalisierungsfaktor. Je jünger die berechtigte Person, desto höher der Wert des Rechts und desto größer der Abschlag auf den Kaufpreis. Die genaue Berechnung erfolgt nach Bewertungsgesetz.

Lohnt sich die Ablösung des Rechts vor dem Verkauf?

Oft ja. Wenn die berechtigte Person einverstanden ist, kann das Recht gegen eine Abfindung gelöscht werden. Eine lastenfreie Immobilie erreicht einen viel größeren Käuferkreis und einen höheren Preis. Ob sich die Ablösung rechnet, hängt vom Wert des Rechts und der erzielbaren Preissteigerung ab, das lässt sich vorab durchrechnen.

Lokale Marktberichte

Ihr Bezirk im Detail

Marktbericht, Quartiere, Käuferprofil: für jeden Münchner Stadtbezirk und jede Umland-Gemeinde eine eigene Übersicht.

Alle Regionen im Überblick → Fachbegriffe im Immobilien-Glossar →

Wertindikation

Immobilie mit Wohnrecht verkaufen?

Ich bewerte das eingetragene Recht, prüfe die Ablösung und vermarkte gezielt an den passenden Käuferkreis in München.

Antwort innerhalb von 24 h 0172 6202931

Wissen

Verwandte Ratgeber

Häufige Fragen rund um den Verkauf, kompakt erklärt.

Alle Ratgeber ansehen →

Autor

Damian Roller

Immobilienmakler · München

Damian Roller ist Immobilienmakler in München und selbst Immobilieneigentümer. Er kennt den Immobilien-Zyklus aus eigener Erfahrung: Kauf, Finanzierung, Vermietung und Verkauf. Diese Praktiker-Sicht prägt seine Arbeit mit Eigentümern, die verkaufen wollen.

Weiterbildung: immocation Masterclass

Anrufen Kostenfrei bewerten