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Ratgeber · Recht

Erbbaurecht verkaufen

Wer ein Haus auf Erbbaurecht besitzt, verkauft das Gebäude, nicht den Boden. Das ist gut möglich, folgt aber eigenen Regeln, die Preis und Käuferkreis prägen.

Lesedauer: ca. 7 Minuten

Wie verkauft man eine Immobilie auf Erbbaurecht?

Beim Erbbaurecht verkaufen Sie das Gebäude samt Nutzungsrecht, der Boden bleibt dem Erbbaurechtsgeber. Preisentscheidend sind Restlaufzeit und Erbbauzins: lange Laufzeit und moderater Zins stützen den Wert, kurze Laufzeit drückt ihn. Häufig muss der Grundstückseigentümer dem Verkauf zustimmen.

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Quelle: Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)


Was Erbbaurecht bedeutet

Beim Erbbaurecht steht das Gebäude auf einem fremden Grundstück. Der Eigentümer des Gebäudes zahlt dem Grundstückseigentümer, dem Erbbaurechtsgeber, einen jährlichen Erbbauzins. Verkaufen Sie, übertragen Sie das Erbbaurecht samt Gebäude, nicht das Grundstück. Das Erbbaurecht ist im Grundbuch eingetragen und wie ein Grundstück handelbar.

Restlaufzeit und Erbbauzins als Werttreiber

Der Wert hängt stark von zwei Größen ab. Die Restlaufzeit: Je länger das Erbbaurecht noch läuft, desto sicherer kann der Käufer planen. Bei kurzen Restlaufzeiten wird der Wert deutlich gedrückt, weil die Anschlussregelung unsicher ist. Der Erbbauzins: Er ist eine dauerhafte Belastung, die Käufer wie laufende Kosten in ihr Gebot einrechnen. Beide Werte stehen im Erbbaurechtsvertrag.

Zustimmung des Grundstückseigentümers

Viele Verträge sehen vor, dass der Erbbaurechtsgeber dem Verkauf zustimmen muss. Diese Zustimmung darf nicht willkürlich verweigert werden, kann den Ablauf aber verzögern. Klären Sie früh, ob und unter welchen Bedingungen die Zustimmung erteilt wird. Der Käufer tritt in den bestehenden Vertrag mit unveränderten Konditionen ein.

Was am Ende der Laufzeit geschieht

Endet das Erbbaurecht, fällt das Gebäude in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück, der eine im Vertrag geregelte Entschädigung zahlt. In der Praxis wird das Erbbaurecht häufig rechtzeitig verlängert. Für Käufer ist die Frage nach Verlängerungsoptionen und Entschädigungshöhe zentral, deshalb gehören diese Punkte klar ins Exposé.

Der richtige Käuferkreis

Immobilien auf Erbbaurecht sprechen einen etwas kleineren Kreis an, weil viele Käufer Volleigentum bevorzugen und manche Banken vorsichtiger finanzieren. Mit langer Restlaufzeit und transparenter Darstellung der Konditionen lässt sich aber ein solider Preis erzielen. Wichtig ist eine ehrliche, vollständige Information aller Interessenten von Anfang an.

Hinweis · Keine Rechtsberatung

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

07 · FAQ

Häufige Fragen zum Erbbaurecht

Kann ich eine Immobilie auf Erbbaurecht verkaufen?

Ja. Sie verkaufen das Gebäude samt dem Erbbaurecht, also dem Recht, das fremde Grundstück zu nutzen. Der Boden selbst gehört weiterhin dem Erbbaurechtsgeber. Häufig ist im Erbbaurechtsvertrag geregelt, dass der Grundstückseigentümer dem Verkauf zustimmen muss, das sollte früh geklärt werden.

Wie wirkt sich das Erbbaurecht auf den Preis aus?

Zwei Faktoren zählen besonders: die Restlaufzeit des Erbbaurechts und die Höhe des Erbbauzinses. Eine lange Restlaufzeit und ein moderater Zins wirken preisstützend, eine kurze Restlaufzeit oder ein hoher Zins drücken den Wert deutlich. Käufer kalkulieren den laufenden Erbbauzins wie eine dauerhafte Belastung ein.

Was passiert am Ende der Laufzeit?

Läuft das Erbbaurecht aus, fällt das Gebäude in der Regel an den Grundstückseigentümer, der dafür eine Entschädigung zahlt, deren Höhe im Vertrag geregelt ist. Oft wird das Erbbaurecht aber vorher verlängert. Für Käufer ist entscheidend, wie viele Jahre noch bleiben und welche Verlängerungsoptionen bestehen.

Braucht der Käufer die Zustimmung des Grundstückseigentümers?

Meist ja. Viele Erbbaurechtsverträge enthalten eine Zustimmungspflicht des Erbbaurechtsgebers zum Verkauf. Diese darf nicht willkürlich verweigert werden, kann den Prozess aber verzögern. Der Erbbauzins und die Vertragsbedingungen gelten für den Käufer unverändert weiter, er tritt in den bestehenden Vertrag ein.

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Autor

Damian Roller

Immobilienmakler · München

Damian Roller ist Immobilienmakler in München und selbst Immobilieneigentümer. Er kennt den Immobilien-Zyklus aus eigener Erfahrung: Kauf, Finanzierung, Vermietung und Verkauf. Diese Praktiker-Sicht prägt seine Arbeit mit Eigentümern, die verkaufen wollen.

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