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Ratgeber · Unterlagen

Wohnung in der WEG verkaufen

Wer eine Eigentumswohnung verkauft, verkauft immer auch einen Anteil an einer Eigentümergemeinschaft. Die WEG-Unterlagen entscheiden mit, wie schnell und zu welchem Preis der Verkauf gelingt.

Lesedauer: ca. 7 Minuten

Was braucht man für den Verkauf einer Wohnung in der WEG?

Für den Verkauf einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) brauchen Käufer und Banken vor allem die Teilungserklärung, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, die Hausgeldabrechnung, den Wirtschaftsplan und den Nachweis der Instandhaltungsrücklage. Diese Unterlagen sollten vor dem Marktstart vollständig vorliegen.

Stand: Mai 2026 · Quelle: Wohnungseigentumsgesetz (WEG)


Was unterscheidet den Verkauf einer WEG-Wohnung?

Beim Verkauf eines Hauses verkaufen Sie Grund und Gebäude allein. Bei einer Eigentumswohnung verkaufen Sie Sondereigentum (Ihre Wohnung) plus einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Käufer übernehmen damit auch Rechte und Pflichten in der Gemeinschaft. Genau deshalb prüfen sie die WEG-Unterlagen besonders gründlich.

Welche Unterlagen verlangen Käufer und Banken?

Die finanzierende Bank des Käufers verlangt fast immer einen festen Satz an Dokumenten. Stellen Sie diese früh zusammen, am besten schon vor der ersten Besichtigung:

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • aktuelle Hausgeldabrechnung und gültiger Wirtschaftsplan
  • Nachweis und Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Höhe des monatlichen Hausgelds und Anteil der Rücklagenzuführung
  • Beschluss-Sammlung der Gemeinschaft

Warum ist die Teilungserklärung so wichtig?

Die Teilungserklärung definiert, was Ihnen allein gehört und was der Gemeinschaft. Sie regelt Sondernutzungsrechte an Stellplatz, Gartenanteil oder Kellerabteil. Weicht die tatsächliche Nutzung von der Teilungserklärung ab, etwa ein eigenmächtig angebauter Wintergarten, kann das den Verkauf erheblich stören. Klären Sie solche Abweichungen vorher.

Welche Rolle spielt die Instandhaltungsrücklage?

Die Instandhaltungsrücklage ist das gemeinsame Sparbuch der Eigentümer für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Eine gut gefüllte Rücklage ist ein starkes Verkaufsargument. Steht dagegen eine große Sanierung an (Dach, Fassade, Heizung) und ist die Rücklage zu niedrig, droht dem Käufer eine Sonderumlage. Solche absehbaren Kosten müssen Sie offenlegen.

Braucht es eine Verwalterzustimmung?

Manche Teilungserklärungen enthalten eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG. Dann muss der Verwalter dem Verkauf zustimmen. Diese Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden, kostet aber Zeit und eine Gebühr. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Gemeinschaft diese Klausel hat, damit der Notartermin nicht verschoben werden muss.

Typische Stolperfallen in München

In München sind viele Eigentumswohnungen Altbauten mit komplexer Historie: nachträglich geteilte Einheiten, ausgebaute Dachgeschosse, Sondernutzungsrechte an Höfen. Dazu kommt in Erhaltungssatzungsgebieten der Milieuschutz, der bei umgewandelten Wohnungen ein Vorkaufsrecht der Stadt auslösen kann. Wer diese Punkte vor dem Marktstart klärt, verkauft ohne böse Überraschungen.

Hinweis · Keine Rechtsberatung

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

07 · FAQ

Häufige Fragen zum Verkauf einer WEG-Wohnung

Welche WEG-Unterlagen muss ich beim Wohnungsverkauf vorlegen?

Käufer und Banken verlangen in der Regel die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, die aktuelle Hausgeldabrechnung, den Wirtschaftsplan, den Nachweis der Instandhaltungsrücklage und die Höhe des monatlichen Hausgelds. Fehlen diese Unterlagen, verzögert sich der Verkauf oft um Wochen.

Was ist die Teilungserklärung und warum ist sie so wichtig?

Die Teilungserklärung ist das Grunddokument jeder Eigentümergemeinschaft. Sie legt fest, welche Teile Sondereigentum sind (Ihre Wohnung) und welche Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus). Sie regelt außerdem Sondernutzungsrechte etwa an Stellplatz, Garten oder Kellerabteil. Käufer prüfen sie genau, weil sie Rechte und Pflichten dauerhaft festlegt.

Muss die Eigentümergemeinschaft dem Verkauf zustimmen?

In den meisten Fällen nicht. Es gibt jedoch die sogenannte Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG: Steht in der Teilungserklärung, dass der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss, brauchen Sie diese Verwalterzustimmung. Sie darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Prüfen Sie die Teilungserklärung frühzeitig, damit der Notartermin nicht platzt.

Wie wirkt sich die Instandhaltungsrücklage auf den Preis aus?

Eine gut gefüllte Instandhaltungsrücklage ist ein Verkaufsargument: Sie zeigt, dass anstehende Sanierungen am Gemeinschaftseigentum finanziert sind und auf den Käufer keine kurzfristige Sonderumlage zukommt. Eine niedrige Rücklage bei gleichzeitig hohem Sanierungsstau drückt dagegen den Preis. Beschlüsse über bevorstehende Sonderumlagen müssen Sie offenlegen.

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Autor

Damian Roller

Immobilienmakler · München

Damian Roller ist Immobilienmakler in München und selbst Immobilieneigentümer. Er kennt den Immobilien-Zyklus aus eigener Erfahrung: Kauf, Finanzierung, Vermietung und Verkauf. Diese Praktiker-Sicht prägt seine Arbeit mit Eigentümern, die verkaufen wollen.

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